Pflegesachleistungen: Budget für den ambulanten Pflegedienst
Zuletzt aktualisiert am 01. September 2026
Pflegesachleistungen sind das Budget, mit dem die Pflegekasse die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes bezahlt. Abgerechnet wird direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Monatliche Beträge
Pflegegrad 2: 796 Euro, Pflegegrad 3: 1.497 Euro, Pflegegrad 4: 1.859 Euro, Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen, dafür den Entlastungsbetrag.
Was abgerechnet werden kann
Körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Pflegedienst rechnet in Leistungskomplexen oder nach Zeit ab, je nach Bundesland.
Wenn das Budget nicht reicht
Leistungen über dem Budget werden privat in Rechnung gestellt. Zusätzlich lassen sich der Entlastungsbetrag und bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets für Betreuungsleistungen umwidmen.
Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegestützpunkt. Fragen zur Pflegeorganisation beantworten wir telefonisch unter 040123123123123.
