Grundpflege und Körperpflege
Die Grundpflege umfasst die tägliche Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken sowie bei der Bewegung. Sie ist die Leistung, die ambulante Pflegedienste am häufigsten übernehmen.
Welche Leistungen gehören zur Grundpflege?
Zur Grundpflege zählen das Waschen, Duschen und Baden, die Zahn- und Mundpflege, das Kämmen und Rasieren sowie die Hautpflege. Hinzu kommen Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen sowie beim Gang zur Toilette.
Auch die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme gehört dazu: das mundgerechte Zubereiten von Speisen und die Unterstützung beim Essen und Trinken.
Wer übernimmt die Kosten?
Ab Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung für die Grundpflege eingesetzt werden. Die Pflegekasse rechnet dabei direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab.
Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung. Leistungen, die über das Budget hinausgehen, werden privat abgerechnet.
So läuft die Versorgung ab
Der Pflegedienst vereinbart einen Erstbesuch, bespricht den Bedarf und legt gemeinsam mit Ihnen die Einsatzzeiten fest. Anschließend erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag für die Pflegekasse.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation beraten Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder der versorgende Pflegedienst. Persönliche Fragen beantworten wir unter 040123123123123.

