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Behandlungspflege

Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die ein Arzt verordnet und die in der Regel die Krankenkasse bezahlt. Sie wird von examinierten Pflegefachkräften erbracht.

Typische Leistungen der Behandlungspflege

Dazu gehören Medikamentengabe und das Stellen von Medikamenten, Injektionen, Blutzuckermessung, Verbandwechsel und moderne Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Katheter- und Stomaversorgung sowie die Versorgung von Sonden.

Verordnung und Kostenübernahme

Die Behandlungspflege wird ärztlich auf dem Formular Muster 12 verordnet und muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Bezahlt wird sie nach § 37 SGB V von der Krankenkasse, es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an.

Der Pflegedienst reicht die Verordnung in der Regel für Sie bei der Krankenkasse ein.

Unterschied zur Grundpflege

Die Grundpflege wird über die Pflegeversicherung abgerechnet und richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Behandlungspflege läuft über die Krankenkasse und ist unabhängig vom Pflegegrad möglich.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation beraten Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder der versorgende Pflegedienst. Persönliche Fragen beantworten wir unter 040123123123123.

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