Pflegegeld: Höhe, Voraussetzungen und Auszahlung
Zuletzt aktualisiert am 01. September 2026
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Höhe des Pflegegeldes
Ab Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 347 Euro, bei Pflegegrad 3 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt.
Voraussetzung: Beratungseinsatz
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diesen Besuch übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst.
Kombination mit dem Pflegedienst
Wird ein Teil der Pflege von einem ambulanten Dienst übernommen, entsteht eine Kombinationsleistung: Das Pflegegeld wird anteilig um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wurden.
Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegestützpunkt. Fragen zur Pflegeorganisation beantworten wir telefonisch unter 040123123123123.
