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Grundpflege: Umfang und Abgrenzung

Zuletzt aktualisiert am 01. September 2026

Grundpflege bezeichnet die körperbezogenen Pflegemaßnahmen des täglichen Lebens. Sie wird über die Pflegeversicherung finanziert.

Die drei Bereiche

Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Dazu zählen Waschen und Duschen, Zahnpflege, An- und Auskleiden, mundgerechte Zubereitung von Nahrung, Hilfe beim Essen sowie Aufstehen, Umlagern und Gehen.

Abgrenzung zur Behandlungspflege

Medizinische Leistungen wie Verbandwechsel oder Injektionen gehören zur Behandlungspflege und werden von der Krankenkasse getragen. Beides kann derselbe Pflegedienst im selben Einsatz erbringen.

Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegestützpunkt. Fragen zur Pflegeorganisation beantworten wir telefonisch unter 040123123123123.

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