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Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Alltagshilfen

Zuletzt aktualisiert am 01. September 2026

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause versorgt werden. Er ist zweckgebunden und wird gegen Rechnung erstattet.

Wofür der Betrag eingesetzt werden darf

Für Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Dienste, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie — ab Pflegegrad 2 nur eingeschränkt — für Leistungen ambulanter Pflegedienste.

Ansparen und Verfall

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie.

Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegestützpunkt. Fragen zur Pflegeorganisation beantworten wir telefonisch unter 040123123123123.

PflegeZugang

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