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Behandlungspflege: Verordnung über Muster 12

Zuletzt aktualisiert am 01. September 2026

Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt und ist unabhängig vom Pflegegrad. Grundlage ist immer eine ärztliche Verordnung.

Der Weg zur Verordnung

Die Haus- oder Fachärztin stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege auf dem Formular Muster 12 aus. Der Pflegedienst reicht sie bei der Krankenkasse ein, die über die Genehmigung entscheidet.

Dauer und Zuzahlung

Erstverordnungen gelten meist für 14 Tage, Folgeverordnungen für längere Zeiträume. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten für längstens 28 Tage im Jahr sowie 10 Euro je Verordnung zu.

Angaben ohne Gewähr und ohne individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Pflegekasse und Ihr Pflegestützpunkt. Fragen zur Pflegeorganisation beantworten wir telefonisch unter 040123123123123.

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